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AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen – Pannon Turfgrass GmbH

 

1.

Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil jedes zwischen uns und unseren Kunden abgeschlossenen Vertrages. Wir schließen Vereinbarungen und legen Angebote grundsätzlich nur unter Zugrundelegung der nachfolgenden Vertragsbedingungen. Abweichende mündliche Abmachungen und Sonderregelungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung und gelten nur für den Einzelfall. Lieferbedingungen oder sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers erlangen nur durch unsere ausdrückliche Bestätigung Rechtswirksamkeit.

2.

Die angegebenen Preise sind Bruttopreise. Darinnen ist die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe enthalten.

3.

Allfällige Quantitäts- und/oder Qualitätsmängel sind vom Käufer bei sonstigem Verlust sämtlicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sofort, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Empfang telegraphisch oder telefonisch mit umgehender nachfolgender schriftlicher Bestätigung anzuzeigen. Wir sind berechtigt, uns von den gesetzlichen Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung durch Austausch des mangelhaften Rasens gegen einen mängelfreien zu befreien oder einen fehlenden Rasen nachzuliefern. Die Anlieferung einer Rasensorte, die nicht der Bestellung entspricht, gilt immer als unwesentlicher Qualitätsmangel, der durch Austausch verbessert werden kann.

4.

Die zur Verladung kommende Menge wird durch das von uns festgestellte Ausmaß durch die Übernahme seitens des Kunden anerkannt. Abweichungen der gelieferten Rasenmenge von der bestellten Menge bis zu 5 % sind unerheblich und berechtigen zu keiner Nachlieferung oder Preisreduktion. Bei Überlieferung ist der Käufer jedoch nicht zu einer Mehrzahlung verpflichtet.

5.1.

Die Verlegung des Fertigrasens ist Sache des Käufers. Bei sonstigem Verlust jeglicher Gewährleistungsansprüche obliegt es dem Käufer, die ordnungsgemäße Verlegung sofort, längstens jedoch innerhalb von 48 Stunden ab Lieferung vorzunehmen und durchzuführen. Bis zur Verlegung ist für eine entsprechende kühle Lagerung der Ware zu sorgen, nach Verlegung bis zum ordnungsgemäßen Anwachsen des Rasens am Mutterboden ist für eine ausreichende Bewässerung zu sorgen. Ferner hat der Käufer dafür Sorge zu tragen, dass die vorbereitete Fläche verlegefähig ist.

5.2.

Bei mit dem Käufer vereinbarter Verlegung des Fertigrasens durch den Verkäufer wird der Fertigrasen sofort nach Beendigung der Verlegearbeiten bewässert. Nach der Verlegung des Fertigrasens und der Bewässerung wird der Fertigrasen an den Käufer übergeben. Der Käufer verpflichtet sich, für eine entsprechende ausreichende Bewässerung des Fertigrasens nach dessen Verlegung bis zum ordnungsgemäßen Anwachsen des Fertigrasens an den Mutterboden bei sonstigem Verlust jeglicher Gewährleistungsansprüche zu sorgen.

Der Käufer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass ein mangelfreies Anwachsen des Fertigrasens an den Mutterboden nur durch eine entsprechende Pflege durch den Käufer möglich ist.

6.

Schadenersatzansprüche des Käufers bestehen nur bei grober Fahrlässigkeit.

7.1.

Unsere Rechnungen sind zahlbar netto Kassa spätestens 14 Tage nach Rechnungslegung. Bei nicht fristgerechter Zahlung gelangen Verzugszinsen in der Höhe von 1 % pro Monat zusätzlich der hierauf entfallenen gesetzlichen Mehrwertsteuer zur Verrechnung. Die Verbindlichkeiten des Käufers können durch Aufrechnung allfälliger ihm zustehender Forderungen nicht aufgehoben werden. Handelt es sich beim Käufer um einen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, gilt dieses Aufrechnungsverbot mit den Einschränkungen des § 6 Abs. 1 Ziffer 8 KSchG.

7.2.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers und der Käufer verpflichtet sich im Falle der Weiterveräußerung der Ware, diese Verpflichtung an den Dritten zu überbinden. Der Käufer verpflichtet sich, in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen die Kunden darüber zu informieren, dass das Eigentum erst nach vollständiger Bezahlung durch den Käufer auf diesen übergeht.

7.3.

Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, unter einer Nachfristsetzung von zwei Tagen vom Vertrag zurück zu treten und in einem solchen Fall ist der Verkäufer berechtigt, den gelieferten Rasen unverzüglich abzuholen.

8.

Sollte der gelieferte Rasen nicht beim Käufer verlegt werden, sondern bei einem Dritten, so tritt der Käufer hiemit alle ihn allenfalls gegen den Dritten zustehende Forderungen sicherungshalber an uns ab.

9.

Für den Fall, dass es sich beim Käufer um einen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes handelt und das Geschäft nicht in den von uns dauernd benützten Räumen abgeschlossen wird, gilt ein Rücktrittsrecht im Sinne des § 3 Abs. 1 KSchG. Vereinbart. § 3 Abs. 1 KSchG. lautet:

Rücktrittsrecht

Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räume noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurück treten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmens sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen.

10.

Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Gänserndorf.